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Allgemeines Zivilrecht

Neben den speziellen Rechtsgebieten, wie bspw. das Familienrecht oder das Arbeitsrecht, beinhaltet das BGB eine Fülle andere Rechtsgebiete, die wir hier unter dem Namen Allgemeines Zivilrecht zusammenfassen.
Dazu gehören insbesondere das Schuldrecht, Teile des Sachenrechts und das Recht der unerlaubten Handlung.

Bei Problemen mit Kaufverträgen, Dienst- und Werkverträgen, Mietverträgen und sonstigen Verträgen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche oder ihrer Gewährleistungsrechte geht.