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Eventrecht Wir vertreten Sie in den speziellen Fallgestaltungen des Eventrechts. Bei dem “Eventrecht” handelt es sich um kein spezielles Rechtsgebiet, sondern es setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Wir beraten Sie im: Vertragsrecht, (u.a. Vertragsgestaltung und AGB), Haftungsrecht (z.B. bei Ausfall einer Veranstaltung), Arbeitsrecht (zu Fragen der Scheinselbständigkeit, Erstellung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Betriebsratsgründung, Arbeitsschutzrecht etc.), Handels- und Gesellschaftsrecht (u.a. Erstellung von Gesellschaftsverträgen), Urheberrecht (insb. den Schutz von Werken, das Recht an Bildern, Unerlaubte Verwertung von Urheberrechten), Markenrecht (z.B. Markenanmeldung und –schutz), Wettbewerbsrecht (z.B. Werbemaßnahmen, Schutz von Konzepten), Forderungseinzug. |
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