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Wettbewerbsrecht Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt sowohl die Wettbewerber als auch die Verbraucher. Viele Probleme können hier im Vorfeld durch eine ausführliche Beratung ausgeräumt werden. So können Sie als Wettbewerbsteilnehmer bspw. Ihre Werbemaßnahmen von uns überprüfen lassen. Gerne helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Gewinnspiele oder Preisausschreiben planen, bei deren Strukturierung und der Ausgestaltung der Teilnehmerregeln. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie als Mitstreiter in einem Markt oder als Verbraucher einer unlauteren Wettbewerbshandlung gegenüber sehen oder auf der anderen Seite sich ungerechtfertigten Abmahnungen gegenüber sehen. |
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