Fragebogen Kündigungsschutzklage

Dieser Fragebogen dient uns als Arbeitsgrundlage und Vorabinformation für den Besprechungstermin.

 

Weitere Unterlagen, wie den Arbeitsvertrag, etwaige Abmahnungen, Kündigungen, die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, ggfs. die Kündigungsschutzklage Ihres Arbeitnehmers oder ähnliches bringen Sie bitte mit zum Besprechungstermin.

 

Sollte Ihnen gekündigt worden sein, beachteten Sie bitte, dass die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage drei Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung beträgt. Vereinbaren Sie daher umgehend einen Termin mit uns!

 

Für die Zuziehung eines Rechtsanwalts als  Prozessbevollmächtigter in erster Instanz  ist auch im Fall des Obsiegens eine Kostenerstattung durch die Gegenseite ausgeschlossen ist (§ 12 a Abs. 1, Satz 2 ArbGG). Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder Prozesskostenhilfe beantragen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.

 

Sofern zudem z.B. noch Lohn/Gehalt ausstehend ist, beachten Sie bitte dass ggfs. Ausschlussfristen (Arbeitsvertrag / Tarifvertrag) bestehen.

 

Durch die Übermittlung des Fragebogens kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

 


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