Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - Markenrecht:

Folkert Janke

 

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst u.a. das Wettbewerbsrecht und deutsches und EU-Markenrecht.


Wenn es um die Nutzung, der durch Markenrecht oder der durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Rechte geht, beraten wir Sie gerne über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und erstellen bspw. Lizenzverträge für Sie.

Bei einer Verletzung Ihrer geschützten Rechte bemühen wir uns um effektive, bezahlbare und angemessene Schutzmaßnahmen.

 

Abmahnung erhalten?

Aber auch im anderen Fall bei  Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen oder z.B. Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ist frühzeitig juristischer Expertenrat gefragt. Hier beraten wir Sie gerne über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen diese Abmahnung und erstellen für Sie ggfs. eine modifizierte Unterlassungserklärung.

 

Bitte beachten Sie, dass in den Abmahnschreiben häufig zwei Fristen genannt sind. Die eine bezieht sich auf die Abgabe der Unterlassungserklärung, die andere ist häufig ein Zahlfrist. Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb der erstgenannten Frist bei uns melden.

 

Nehmen Sie auch nicht selbst Kontakt mit der Gegenseite bzw. deren Rechtsvertretung auf, bevor Sie mit uns gesprochen haben, außer Sie möchten eine Fristverlängerung beantragen. Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

 

Markenrecht, Wettbewerbesrecht

Wir beraten Sie umfassend im gewerblichen Rechtsschutz. Dies gilt insbesondere bei Verletzung Ihrer Marken-, Namens- oder Gebrauchsmusterrechte sowie bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

 

Wir führen Markenanmeldungen sowie Gebrauchs- und Geschmacksmusteranmeldungen für Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durch. Den notwendigen Schriftverkehr mit den Behörden übernehmen wir.

 

Wenn Sie ohne anwaltliche Unterstützung eine Marke angemeldet haben und nach der Anmeldung Probleme auftreten, die Sie selbst nicht mehr bewältigen können, wie z.B. eine Monierung durch das Amt, der Widerspruch eines anderen Markeninhabers oder die Einleitung eines Löschungsverfahrens, können Sie sich ebenfalls an uns wenden.