Der Ruf des Muezzins

Während die meisten bei Lärm in gewohnter Umgebung wie z.B. das morgendliche Leeren der Abfalltonnen durch die Müllabfuhr noch gelassen sind, sieht dies im Urlaub ganz anders aus. So stört man sich an dem Hahnenschrei, obwohl man Urlaub auf dem Bauernhof macht oder wie in dem vom Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 11.04.2014 (Az.: 559 C 44/14) entschiedenen Fall am Ruf des Muezzins während des Türkeiurlaubs.

 

Der Kläger bemängelte, dass sich sein Hotel in der Nähe einer Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für etwa fünf Minuten zum Gebet gerufen habe. In der Reisebeschreibung wurde zwar nicht auf die Moschee hingewiesen, aber darauf, dass sich das Hotel im Ortszentrum befindet.

 

Das Amtsgericht sah in den Muezzinrufen jedoch landestypischen Lärm, mit dem der Kläger im Ortszentrum auch rechnen mußte und wies die Klage ab.