Kinderlärm im Hotel kein Reisemangel?

Jeder war einmal Kind, aber der Lärm anderer Kinder scheint für einige schier unerträglich. So beschäftigt Kinderlärm seit jeher die unterschiedlichsten Gerichte.

 

In dem vom Amtsgericht Hannover am 11.07.2014 (Az.: 558 C 2900/14) entschiedenen Fall ging es um Kinderlärm in einem Hotel.

 

Sachverhalt

Das besondere an dem Fall war, dass das Mindestalter für das Hotel bei der Buchung durch den Kläger 18 Jahre betrug.  Knapp zwei Wochen vor Reisebeginn wurde dem Kläger allerdings mitgeteilt, dass nicht vollständig ausgeschlossen werden könne, dass nicht doch Kinder in der Anlage angetroffen werden. Dem Kläger wurde eine gebührenfreie Reiseänderung oder /-stornierung angeboten.

 

Der Kläger trat die Reise dennoch an und rügte die Anwesenheit von etwa 20 Kindern und trug dabei vor, dass diese den ganzen Tag im Hotelkomplex Lärm verursachen würden. An Erholung war für ihn deshalb nicht zu denken und er forderte den gesamten Reisepreis zurück. Der Reiseveranstalter erstatte ihm 10% des Reisepreises. Mit seiner Klage machte er u.a. die restlichen 90% des Reisepreises geltend.

 

Entscheidung 

Das Gericht ließ offen, ob die Geräuschemissionen von Kindern und Familien generell einen Mangel darstellen. Bei einem Vergleich mit Baulärm, sei Kinderlärm als sozialadäquat hinzunehmen. Auch volljährige Gäste würden zudem Lärm z.B. im Poolbereich verursachen. Da auch alle anderen Reiseleistungen beanstandungsfrei erbracht worden seien, könne zumindest keine Zahlung  über die bereits freiwillig geleisteten 10% verlangt werden.