Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht:

Folkert Janke

 

Bei einem Verkehrsunfall

Hier sollte unsere Arbeit direkt nach dem Unfall beginnen. Bevor Sie sich unter dem Eindruck des Geschehens in widersprüchlichen Aussagen verstricken, können Sie direkt auf uns als Ihre Rechtsvertretung verweisen.


In einem  zeitnahen Gespräch werden wir das Unfallgeschehen dann in Ruhe mit Ihnen analysieren. Wir werden die Haftungsfragen beurteilen, Ihre Ansprüche prüfen und uns mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinander setzen.

 

Zur Vorbereitung unserer anwaltlichen Beratung können Sie den Fragenbogen für Anspruchsteller ausfüllen. Diesen bringen Sie entweder mit zur Besprechung oder übersenden uns diesen vorab.

 

 

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall übrigens grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Sie dürfen den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen, unabhängig von der Höhe der Schadenssumme oder wie klar die Haftungslage auch zu Ihren Gunsten erscheinen mag.  In der Rechtsprechung wird dies mit dem Prinzip der Waffengleichheit begründet. Auf der Gegenseite sitzt schließlich auch ein geschulter Sachbearbeiter.

 

Blitzer, rote Ampel, Unfallflucht, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid

Zu unserem Angebot gehören auch die Beratung und die Vertretung in Angelegenheiten des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts. Hier ist es ratsam, keine Aussage zu tätigen, bevor wir nicht Akteneinsicht genommen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen haben.

 

Mängel am Fahrzeug. Autokauf und Leasing

Auch beim Autokauf können nach der ersten Freude über den Neuerwerb viele Probleme auftreten. Bei deren Lösung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Ebenso bei Problemen bei der Rückgabe des Leasingsfahrzeugs. Hier werden häufig angebliche Mängel geltend gemacht für die Sie noch einmal bezahlen sollen.