Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Lichtenberg

Bei einem Verkehrsunfall

Hier sollte unsere Arbeit direkt nach dem Unfall beginnen. Bevor Sie sich unter dem Eindruck des Geschehens in widersprüchlichen Aussagen verstricken, können Sie direkt auf uns als Ihre Rechtsvertretung verweisen.


In einem  zeitnahen Gespräch werden wir das Unfallgeschehen dann in Ruhe mit Ihnen analysieren. Wir werden die Haftungsfragen beurteilen, Ihre Ansprüche prüfen und uns mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinander setzen.

 

Zur Vorbereitung unserer anwaltlichen Beratung können Sie den Fragenbogen für Anspruchsteller ausfüllen. Diesen bringen Sie entweder mit zur Besprechung oder übersenden uns diesen vorab.

 

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall übrigens grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Sie dürfen den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen, unabhängig von der Höhe der Schadenssumme oder wie klar die Haftungslage auch zu Ihren Gunsten erscheinen mag.  In der Rechtsprechung wird dies mit dem Prinzip der Waffengleichheit begründet. Auf der Gegenseite sitzt schließlich auch ein geschulter Sachbearbeiter.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldverfahren

Zu unserem Angebot gehören die Beratung und die Vertretung in Angelegenheiten des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere bei

  • Geschwindkeitsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Abstandsverstößen

Wenn Sie in solchen Fällen einen Anhörungsbogen bekommen haben, ist es ratsam, keine Aussage zu tätigen, bevor wir nicht Akteneinsicht genommen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen haben.

 

Können Sie sich an den Vorfall erinnern und der Vorwurf ist gering, werden Sie in den meisten Fällen das Buß- oder Verwarngeld zahlen. Sollten Sie auf den Führerschein angewiesen sein oder Punkte drohen, sollten Sie genauer überlegen, ob Sie überhaupt gefahren sind oder ob der Bußgeldbescheid nicht unberechtigt ist. In solchen Fällen beraten wir Sie gerne vor Ihrer ersten Stellungnahme. 

 

Strafrecht

Wir vertreten Sie auch bei Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht. Dazu zählen insbesondere Ermittlungsverfahren wegen 

  • Unfallflucht / Fahrerfluch (§ 142 StGB)
  • Trunkenheitsfahrt
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Nötigung und Beleidigung
  • Fahren ohne Versicherungsschutz

Auch in diesen Fällen sollten Sie uns vor einer ersten Aussage gegenüber Dritten aufsuchen, damit wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

 

 

Diese Straftaten können zum Teil auch von Radfahren, Fußgängern-Scooter-Fahrern etc. verwirklich werden und ggfs. Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben.

 

Mängel am Fahrzeug. Autokauf und Leasing

Auch beim Autokauf können nach der ersten Freude über den Neuerwerb viele Probleme auftreten. Bei deren Lösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu gehört u.a. die Überprüfung des Kaufvertrages und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Die Mängelhaftung könnte z.B. nicht wirksam ausgeschlossen sein, es wurden Mängel arglistig verschwiegen oder beim Neuwagenkauf treten Mängel auf bzw. es fehlen vertraglich zugesicherte Eigenschaften.

 

Ebenso helfe wir Ihnen bei Problemen bei der Rückgabe des Leasingsfahrzeugs. Hier werden häufig angebliche Mängel geltend gemacht für die Sie noch einmal bezahlen sollen.

 

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Folkert Janke

Kontaktieren Sie uns einfach:

 

☏ 030 / 551 528 75