Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht:

Folkert Janke

 

In reiserechtlichen Angelegenheiten vertreten wir schon seit Jahren diverse Reiseveranstalter, Reisevermittler und Reedereien aus dem In- und Ausland. Wir helfen Reisenden bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche z.B. gegen Reiseveranstalter, Reiserücktrittsversicherungen und Leistungsträger.

 

Reiseveranstalter, Reisevermittler und sonstige Dienstleister

Wir stehen Ihnen hier in allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. So erstellen wir z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge mit den Leistungsträgern, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge und Reiseverträge. Daneben vertreten wir Sie im gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) und im Forderungseinzug.

 

Den Schwerpunkt bildet unsere Beratung bezüglich Beschwerden von Reisenden über die Reiseleistung.  Bereits im Vorfeld können wir Ihnen helfen, Ihr Beschwerdemanagement zu optimieren oder wir antworten für Sie auf Beschwerden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe die Ansprüche ggfs. begründet sind und beurteilen die Erfolgsaussichten für einen eventuell anstehenden Prozess. Hierbei können wir auf eine jahrelange Prozesserfahrung zurückgreifen.

 

Reisende

Bei der Vertretung von Reisenden profitieren wir von unserer Erfahrung auf Seiten von Reiseveranstaltern.

 

Häufig scheitert die Geltendmachung von Ansprüchen bereits an vermeidbaren Fehlern. Eine Abhilfe wird vor Ort nicht verlangt, Beweise werden nicht gesichert, Fristen werden versäumt oder es werden Ansprüche geltend gemacht, die dem Reisenden nicht zustehen. Bei einer Minderung des Reisepreises können wir einschätzen, in welcher Höhe diese berechtigt ist. Eine übertrieben hohe Forderung führt in der Regel dazu, dass eine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter nicht möglich ist.

 

Tipp vom Anwalt: Wenn Sie im Urlaub meinen, dass eine Reiseleistung nicht mit der vertraglich vereinbarten Reiseleistung übereinstimmt, verlangen Sie umgehend am Urlaubsort Abhilfe vom Reiseveranstalter. Die Kontaktdaten finden Sie in den Reiseunterlagen. Setzen Sie eine angemessen Frist zur Behebung des Mangels und reisen nicht voreilig wieder ab. Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen, wird der Reiseveranstalter in der Regel auch für eine Abhilfe sorgen. Anderenfalls lassen Sie sich Ihre Beschwerde möglichst schriftlich bestätigen. Denken Sie nach der Rückkehr nach Hause daran, Ihre Ansprüche binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise direkt beim Reiseveranstalter anzumelden (§ 651g BGB). Dies sollte zu Beweiszwecken auch möglichst schriftlich geschehen.

 

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