Reisemängel bei einer Kreuzfahrt

Bei einer Kreuzfahrt handelt es sich um eine Pauschalreise, so dass sich Ihre Rechte in der Regel auch nicht von den Rechten bei einer anderen Reise unterscheiden. Häufig hat der Reisende einen höheren Betrag für seinen Urlaub investiert. Dementsprechend groß ist die Erwartungshaltung und die Enttäuschung umso größer, wenn etwas nicht wie erwartet ist. Eine Abhilfe vor Ort gestaltet sich meist schwierig, insbesondere bei Mängeln an der Unterkunft. Dennoch sollten Sie vor Ort beschweren, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Andererseits sind gewisse Emissionen auch hinzunehmen. Schließlich kann nicht jede Kabine weit entfernt von Ankerkette, Motoren oder der Küche liegen. Die Minderungsberechnung ist bei Kreuzfahrtreisen auch nicht schematisch. Es liegt auf der Hand, dass der Ausfall eines Landausflugs in der Regel schwerer wiegt, als ein Mangel an einem Seetag.

 

Wenn Sie mit Ihrer Kreuzfahrtreise unzufrieden sind und auch vor Ort keine Abhilfe erfolgt ist, prüfen wir gerne für Sie, ob und in welche Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Kreuzfahrtveranstalter zustehen.

 

Seit Ende 2012  sind mit der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr gestärkt worden. Dies ist aber eher interessant bei Verspätungen / Annulierungen im Fährverkehr.