Salmonellenerkrankung auf einem Kreuzfahrtschiff

Die spätere Klägerin erlitt auf einer Kreuzfahrt eine Salmonellenerkrankung. Sie behauptete, nur Speisen auf dem Kreuzfahrtschiff zu sich genommen zu haben. Ihrer Einschätzung nach beruhte die Vergiftung auf dem Verzehr von Nuggets auf dem Schiff. Die Klägerin war allerdings die einzig erkrankte Kreuzfahrtteilnehmerin, zudem hatte sie kurz vor der Erkrankung mehrere Landgänge unternommen. Gegenüber dem beklagten Reiseveranstalter  machte sie eine Reisepreisminderung geltend und verlangte ein Schmerzensgeld.  Der Reiseveranstalter lehnte eine Zahlung ab, so dass es zu einer Klage vor dem Amtsgericht Rostock kam.

 

Dieses wies die Klage mit Urteil vom 12.07.2013 (Az.:  47 C 402/12) ab.

 

Andere Ursachen der Erkrankung müssen ausgeschlossen sein

Nach Ansicht des Gerichts genügt zum Nachweis, dass die Salmonellenerkrankung auf eine mangelhafte Verpflegung an Bord beruht nicht, dass die Reisende darlegt, sie habe sich ausschließlich auf dem Kreuzfahrtschiff verköstigt. Auch andere Möglichkeiten der Erkrankung, wie z.B. hier durch den Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Anlagen während eines Landgangs, müssten ausgeschlossen sein.  

 

Anscheinsbeweis nur bei größerer Zahl erkrankter Reisender

Ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass die Nuggets ursächlich für die Erkrankung waren bestünde auch nicht. Hierfür hätten mindestens 10% der Gäste und nicht nur die Klägerin als einzige nach dem Verzehr der Speisen an Bord erkrankt sein müssen.

 

In diesem Fall wird sich die Klägerin wahrscheinlich die Salmonellenvergiftung tatsächlich auf einem Landgang eingefangen haben. Sofern an Bord aber mehrere Personen über Übelkeit, Bauchschmerzen und Fieber klagen, sollten diese ihre Kontaktdaten austauschen. Nicht immer wird sofort eine Salmonellenerkrankung diagnostiziert. Auch in diesem Fall ging der Bordarzt von einer fieberhaften Erkrankung aus. Erst nach der Rückkehr der Reisenden stellte sich heraus, dass sie sich eine Salmonellenvergiftung zugezogen hatte.