Ein Todesfall ist ein einschneidendes Ereignis und kann leicht zu einer Überforderung führen. Wir wollen Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick verschaffen, welche Maßnahmen als erstes zu
ergreifen sind:
1. Arzt verständigen
- Bei einem Todesfall zu Hause: Rufen Sie umgehend den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an.
- Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim: Das Personal kümmert sich darum.
2. Wichtige Dokumente zusammensuchen
- Suchen Sie den Personalausweis, die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde des Verstorbenen.
- Falls vorhanden: Organspendeausweis und Bestattungsverfügung bereithalten.
3. Engste Angehörige informieren
- Benachrichtigen Sie die nächsten Verwandten und engen Freunde des Verstorbenen.
4. Bestattungsunternehmen kontaktieren
- Wählen Sie ein Bestattungsinstitut und nehmen Sie Kontakt auf.
1. Sterbeurkunde beantragen
- In der Regel übernimmt dies für Sie der Bestatter. Sollten Sie später noch eine Sterbeurkunde benötigen, können Sie sich an das zuständige Standesamt wenden.
2. Versicherungen informieren
- Benachrichtigen Sie umgehend Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen.
3. Arbeitgeber / Pensionsversicherungsträger / Rentenservice benachrichtigen
a) Meldung an den Arbeitgeber
- Falls der Verstorbene berufstätig war, informieren Sie seinen Arbeitgeber.
b) Meldung an den Pensionsversicherungsträger
aa) Meldepflicht
- Die Hinterbliebenen sind grundsätzlich verpflichtet, den Todesfall beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu melden. In der Praxis übernimmt das Standesamt diese
Meldung oft automatisch.
bb) Ende des Pensionsanspruchs
- Mit dem Tod endet der Pensionsanspruch.
- Die Pension wird bis einschließlich des Todestages abgerechnet.
- Hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner erhalten die vollen Pension für drei Monate als Einmalbetrag nach dem Sterbemonat (sog. Sterbevierteljahr).
Wichtige Maßnahmen für Hinterbliebene:
cc) Rückzahlung zu Unrecht bezogener Leistungen
- Zu Unrecht bezogene Versicherungsleistungen, wie z.B. der widerrechtliche Weiterbezug der Pension, müssen an den Pensionsversicherungsträger zurückgezahlt werden.
dd) Antrag auf Hinterbliebenenpension
- Ehepartner oder hinterbliebene eingetragene Partner können eine Witwen-/Witwerpension beantragen.
- Es empfiehlt sich, diesen Antrag rasch zu stellen, um den Krankenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
ee) Krankenversicherungsschutz
- Der Krankenversicherungsschutz von Hinterbliebenen ist mit dem Hinterbliebenenpensionsbezug verbunden. Übergangsfristen sichern den Schutz vorübergehend, aber ein schneller
Antrag auf Hinterbliebenenpension ist ratsam.
c) Informieren des Rentenservice
- Der zuständige Versorgungsservice bzw. Rentenservice muss über den Todesfall informiert werden.
Wichtige Maßnahmen für Hinterbliebene
aa) Beantragung der Hinterbliebenenrente
- Verwitwete Partner müssen die Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung beantragen.
- In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen an Ehe- und Lebenspartner ausgezahlt. Eine Antragsstellung innerhalb von 30
Tagen nach dem Todesfall ist notwendig. Dies übernimmt häufig der Bestatter.
bb) Vorschuss auf Hinterbliebenenrente
- Innerhalb eines Monats kann beim Rentenservice der Deutschen Post ein Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragt werden.
Bei Unsicherheiten sollten sich Hinterbliebene direkt an den zuständigen Rentenservice oder Pensionsversicherungsträger wenden.
1. Wohnung versorgen
- Kümmern Sie sich um Haustiere, Pflanzen und ggf. um die Sicherung der Wohnung.
2. Bestattung planen
- Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen die Details der Beisetzung.
3. Verträge und Verpflichtungen prüfen
- Sichten Sie wichtige Unterlagen des Verstorbenen und kündigen Sie ggf. laufende Verträge.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach individueller Situation können weitere Schritte notwendig sein. In dieser emotional schwierigen Zeit unterstützt Sie in der Regel das
Bestattungsunternehmen bei vielen organisatorischen Aufgaben. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.