Flugzeiten in der Reisebestätigung

In Reisebestätigungen für Pauschalreisen mit Flug ist häufig ein Hinweis für die Abflugzeiten wie „Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!“ enthalten.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat sich an dieser doch etwas vagen Angabe gestört und einen Reiseveranstalter auf Unterlassung in Anspruch genommen.

 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.09.2014 (Az.: X ZR 1/14) allerdings entschieden, dass in einem Reisevertrag vereinbart werden könne, dass die genauen Zeitpunkte für die Hin- und Rückreise, insbesondere die genauen Uhrzeiten, erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Solange beim Abschluss des Reisevertrages lediglich ein Datum vereinbart worden sei, müsse auch die Reisebestätigung keine weiteren Daten enthalten.


Bewertet 4/5 - 1 Abstimmungsergebnisse