Steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Auch eingetragene Lebenspartnerschaften müssen vom Ehegattensplitting profitieren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sei verfassungswidrig.

 

Nach der Entscheidung müssen die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.

 

Da es nach Auffassung des Gerichts keine "gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung" gibt, wird die eingetragene Lebenspartnerschaft auch steuerrechtlich der Ehe gleichgestellt.