Hai-Alarm im Urlaubsparadies

Die Seychellen sind für ihre schönen Strände bekannt. Ein Ehepaar buchte deshalb eine Pauschalreise auf die Seychelleninsel Praslin.

 

Gelegentlich finden dort aber auch Hai-Angriffe statt, so dass die örtlichen Sicherheitsbehörden dann für einzelne Strände ein Badeverbot aussprechen.

Das Ehepaar war von diesem Badeverbot betroffen und die Urlaubsfreude damit getrübt.

 

Wieder zu Hause angekommen, machte es deshalb einen Minderungs- und Entschädigungsanspruch beim Reiseveranstalter geltend. Da sich dieser weigerte zu zahlen, kam es zum Streit vor dem Amtsgericht München. Dies wies mit Urteil vom 14.12.2012 (Az.: 242 C 16069/12; rechtskräftig) die Klage ab.

 

Der Richter sah in dem Badeverbot keinen Reisemangel. Der Reiseveranstalter müsse dem Reisenden kein ungefährdetes Schwimmen im Meer ermöglichen. Zudem diente das zeitliche Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren. Der Strand selbst sei aber für die Reisenden nutzbar gewesen.