Insbesondere auffällig viele Telekom-Kunden haben in den letzten Tagen eine Abmahnung wegen Streamings eines Pornofilms auf redtube erhalten.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 250 Euro. Erstmals wird damit das Streaming im großen Stil abgemahnt. Der Rechteinhaber der gestreamten Filme soll eine „The Archive AG“ aus der Schweiz sein. Ausgesprochen wurden die Abmahnungen von der Kanzlei Urmann + Collegen (U + C). Ungewöhnlich ist zudem, dass die Tathandlung bereits einige Monate zurückliegt.
Selbst wenn der Abgemahnte sich den Stream angesehen hätte, ist noch fraglich, ob darin überhaupt eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist. Viel interessanter ist aber noch wie der vermeintliche Urheber an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist.
Betroffene sollten trotz des vergleichsweise geringen Betrages hier nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben und zahlen.