Der Skiurlaub - Mängel und Unfall

Im Winter freuen sich viele auf ihren Skiurlaub. Wie bei anderen Reisen auch, kann es auch hier zu Beeinträchtigungen kommen. Natürlich stehen einem bezüglich der Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug oder der Unterkunft die gleichen Rechte zu wie bei einem Sommerurlaub. Es gibt aber auch für den Winterurlaub typische Besonderheiten, auf die wir hier näher eingehen möchten.

Fehlender Schnee ist kein Reisemangel

Sofern der Reiseveranstalter nicht ausdrücklich mit einer Schneegarantie wirbt, stellt Schneemangel keinen Mangel i.S.d. Reiserechts dar. Hierbei handelt es sich um ein allgemeines Lebensrisiko.  Auch eine Lawinengefahr und die dadurch bedingte eingeschränkte Benutzbarkeit der Pisten und der Umgebung fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. 

Lawinengefahr als Kündigungsgrund

Ob eine Lawinengefahr bezüglich des Anreiseweges oder des Urlaubsortes dann zumindest zur kostenlosen Stornierung (Kündigung) berechtigt, hängt von dem Ausmaß der Gefahr ab. Zumindest bei der höchsten Lawinenwarnstufe 5 ist dies möglich.

Skiunfall als Reisemangel

Auch ein Skiunfall stellt die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar und ist kein Reisemangel.  Bei einem Unfall in einer Skischule kann der Skilehrer bei einer Verletzung seiner Aufsichtspflicht haften. Ist er auch Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, kommt auch eine Haftung des Veranstalters in Betracht.  

Haftung und Schadenersatz bei einem Skiunfall

Grundsätzlich gilt bei Skiunfällen das Recht des Staates, in dem der Unfall passiert ist. Gibt es dort keine speziellen Rechtsnormen, sind z.B. in den Alpenländern die Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes rechtlich bindend, da diese dort geltendes Gewohnheitsrecht darstellen.  Wenn beide Beteiligte ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten auch bei einem Skiunfall im Ausland die deutschen Haftungsnormen.

 

Hinweis vom Rechtsanwalt: Wie bei jedem anderen Unfall auch, sollten bereits vor Ort so viele Beweise wie möglich gesichert und Namen von Zeugen notiert werden. Anderseits sollten Sie vor Ort auch keine Angaben zur Sache machen. Es ist auch sicherlich ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten nach einem verschuldeten Skiunfall können schnell mehrere Tausend Euro erreichen. Um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte man auch nur nüchtern die Piste runter rauschen. 


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