Darf ich trotz Ausgangsbeschränkungen zum Rechtsanwalt?

Die Corona-Pandemie betrifft uns alle. Das öffentliche Leben kommt weitestgehend zum Erliegen. Rechtliche Probleme machen allerdings keine Pause. 

 

Auch wenn auf den Straßen deutlich weniger Verkehr herrscht, kann es trotzdem zu einem Verkehrsunfall kommen. Kunden bezahlen fällige Rechnungen nicht. Erbfälle treten auch unabhängig von dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf

Bei all diesen und noch vielen weiteren rechtlichen Problemen benötigt der Rechtssuchende qualifizierten Rat und / oder Unterstützung. 

 

Rechtliche Situation in Berlin seit dem 23.03.2020*

Seit dem 23.03.2020 gilt die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV).

 

Nach § 14 der Verordnung haben sich im Stadtgebiet befindliche Personen, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Nach Absatz 2 darf die Wohnung bei triftigen Gründen verlassen werden. Nach Abs. 3 Buchstabe n) stellt die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei einem Rechtsanwalt (m/w) einen solchen Grund dar.

 

Jeder Berliner darf also trotz Ausgangsbeschränkungen den Rechtsanwalt seines Vertrauens aufsuchen.

Rechtliche Probleme müssen damit nicht warten bis die Krise vorbei ist und sich die rechtliche Situation in der Zwischenzeit ggfs. verschlechtert hat oder die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

 

Beratung auf per Telefon / E-Mail

Nach einer vorherigen Kontaktaufnahme kann zudem geklärt werden, ob die Beratung nicht auch per Telefon und / oder E-Mail erfolgen kann. In vielen Fällen ist ein direkter Kontakt für die Rechtsberatung und die Bearbeitung der Fälle zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

 

*bis voraussichtlich 05.04.2020