"Erben ist keine Leistung?“
Mit dieser provokanten These hat die SPD im Januar 2026 ihr Konzeptpapier „FairErben“ vorgestellt. Während die politische Debatte an Fahrt gewinnt und das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Privilegien für Betriebsvermögen urteilen wird, stellt sich für viele vermögende Familien die drängende Frage, ob akuter Handlungsbedarf besteht.
Wer die aktuellen steuerlichen Gestaltungsspielräume sichern will, sollte nicht bis zur endgültigen Gesetzesverkündung warten. In der Beratungspraxis zeigt sich: Prävention ist derzeit die günstigste Steuerstrategie.
Was plant die Politik? Die Kernpunkte von „FairErben“
Das Konzeptpapier sieht einen radikalen Systemwechsel vor, der vor allem solvente Haushalte und Familienunternehmer vor neue Herausforderungen stellt:
Statt der bisherigen Regelung, nach der Kinder alle 10 Jahre erneut einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil nutzen können (§ 14 ErbStG), soll ein einmaliger Lebensfreibetrag eingeführt werden (diskutiert werden insgesamt 1 Million Euro, aufgeteilt in 900.000 Euro für die Familie und 100.000 Euro für Dritte). Das Ende dieser „Salami-Schenkungen“ würde die langfristige, stufenweise Vermögensübertragung massiv erschweren.
Für Unternehmer soll die bisherige Begünstigung von Betriebsvermögen (oft bis zu 100 % steuerfrei) durch einen fixen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro ersetzt werden. Übersteigende Werte müssten versteuert werden. Es sind zwar Stundungsmodelle von bis zu 20 Jahren vorgesehen, aber die Substanzbelastung für den Betrieb bliebe bestehen.
Es wird über ein Modell mit weniger Ausnahmen nachgedacht, das eine einheitliche Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen für sehr große Vermögen vorsieht.
Warum das Jahr 2026 die Weichen stellt
Zwei Faktoren erzeugen aktuell einen erheblichen Handlungsdruck für die gestaltende Beratung:
Das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 804/22) in Karlsruhe prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Bevorzugung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen (Immobilien/Aktien). Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Oft setzt das Gericht eine Frist zur Neuregelung, doch für den Vertrauensschutz ist meist der Tag der Urteilsverkündung entscheidend.
Steuergesetze dürfen in Deutschland in der Regel nicht rückwirkend belastend wirken. Wer Schenkungen unter der jetzt geltenden Rechtslage vollzieht, kann den Status quo sichern – vorbehaltlich individueller Prüfung.
Strategische Instrumente für den Vermögenserhalt
Um auf die drohenden Änderungen zu reagieren, rücken bewährte Instrumente wieder verstärkt in den Fokus:
a) Vorweggenommene Erbfolge
Die vollständige Ausnutzung der aktuellen Freibeträge, solange das 10-Jahres-Modell noch besteht.
b) Nießbrauchsgestaltungen
Die Übertragung von Immobilien oder Depots unter Vorbehalt des Nießbrauchs reduziert den steuerlichen Schenkungswert drastisch, während Sie die Kontrolle und die Erträge behalten.
c) Familienstiftungen & Familienpools
Diese Strukturen bieten oft langfristigen Schutz vor zersplitterten Eigentumsverhältnissen und können auch unter neuem Recht als „Anker“ für das Familienvermögen dienen.
Das Konzept „FairErben“ ist noch kein geltendes Recht, markiert aber eine klare politische Trendwende. In Kombination mit der anstehenden Entscheidung aus Karlsruhe ist 2026 das Jahr der Weichenstellung für den Vermögenserhalt über Generationen hinweg.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Aufgrund der Komplexität der Materie ist eine Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater zwingend erforderlich.
