7-Tage-Reise auch bei 6 Übernachtungen

Das OLG Köln hielt in seiner Entscheidung vom 22.01.2013 (Az.: 6 W 17/13) die Bezeichnung einer Reise als „7-Tage-Reise“ für nicht irreführend, wenn die Reise auch An- und Abreise zum bzw. vom Zielort optional umfasst und wenn die Ankunft am Zielort am späten Nachmittag des ersten Tages und die Abreise vom Zielort am Morgen des siebten Tages erfolgt.

 

Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher könne bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht erwarten, dass diese tatsächlich sieben Tage (entsprechend 7 x 24 Stunden) dauere. Vielmehr sei es bei Reisen üblich, dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass von einer siebentägigen Reise bereits dann gesprochen werden könne, wenn diese sechs Übernachtungen umfasse. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Reiseangebot optional auch An- und Abreise umfasse, so die Richter in Ihrer Entscheidung.