Sorgfaltspflichten beim Türöffnen

Unfälle infolge unaufmerksamen Öffnens von Fahrzeugtüren sind relativ häufig.

  

Jüngst musste sich das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 20.09.2013 (Gz.: 331 C 12987/13) mit folgender Konstellation befassen:

 

Das Fahrzeug des Klägers stand am rechten Fahrbahnrand in einer Parkbucht . Die Ehefrau des Klägers wollte auf den Fahrersitz einsteigen. Neben dem PKW stand wegen stockendem Verkehr ein LKW mit einem Seitenabstand von ca. 50 cm auf der rechten Fahrspur. Die Ehefrau nahm auf dem Fahrersitz Platz.  Während die Fahrertür noch offenstand, fuhr der LKW an und erfasste mit dem Sattelanhänger die Fahrzeugtür. Es entstand ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro, den der Kläger von dem Fahrzeughalter und von der Versicherung des LKW erstattet habe wollte.

 

Das Amtsgericht wies die Klage ab. 

 

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich, wer ein- oder aussteigt, so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

Diese Sorgfaltsanforderung gelte für die gesamte Dauer des Ein- und Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stünden, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür beendet ist. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- und Aussteigenden.  Der Kläger konnte diesen Beweis nicht erschüttern.

 

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Hätte der LKW nicht neben dem PKW gestanden, sondern wäre an diesem mit dem geringen Seitenabstand vorbeigefahren, wäre das Gericht wohl zu einer anderen Haftungsverteilung gekommen. Auch diese wäre aber wohl nicht über eine Haftungsteilung hinausgegangen.

 

Wer seine linke Wagentür öffnen möchte, muss zunächst nach hinten beobachten. Sofern der Rückblick nicht weit genug reicht, darf er die Tür nur langsam spaltweise bis ca. 10 cm öffnen. Erst wenn für ihn dann feststeht, dass niemand kommt, darf er die Tür weiter öffnen.