Kratzer in der Autowaschanlage

Fast jeder Autofahrer gönnt seinem Auto mehr oder weniger häufig eine Reinigung. Die einen schwören auf Handwäsche, die anderen fahren aus Bequemlichkeit durch bzw. in eine Waschanlage.

 

Nicht selten offenbaren sich Kratzer nach der Wäsche. Als erstes gerät die Waschanlage als Verursacher in Betracht, auch wenn die Kratzer schon vorhanden waren und erst durch die gründliche Wäsche zum Vorschein kommen. Der Waschanlagenbetreiber streitet meist eine Pflichtverletzung ab, so dass es zum Streit kommt.

 

Häufig wird lediglich ein Sachverständigengutachten als Beweis dafür angeboten, dass die Beschädigung durch den Betrieb der Anlage erfolgt ist.

 

Wenn allerdings nicht unstreitig ist, dass der behauptete Schaden beim Durchlaufen der Autowaschanlage entstanden ist, muss der Anspruchsteller nicht nur darlegen, sondern auch beweisen, dass sein Fahrzeug vor der Wäsche schadenfrei war, so z.B. das Amtsgericht Lichtenberg in seinem Urteil vom 19.09.2014 (Az.: 14 C 20/14).

 

Das Gericht hielt es zudem für fraglich, ob ein minimaler Lackschaden überhaupt einen Erstattungsanspruch auslösen könne oder als nicht unübliche Folge einer Autowäsche hingenommen werden müsse.


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