Kreuzfahrtschiff - Kein Ort für Ruhesuchende

Auf großen Kreuzfahrtschiffen werden mehr Passagiere transportiert als so manche Ortschaften Einwohner haben und die wollen auch unterhalten werden.


So hatten die späteren Kläger das Pech, dass sich ihre Kabine direkt über dem Theater des Schiffes befand. Täglich fanden in dem Theater Feste, Gewinnshows, Animationen, Musicals u.ä.  statt, die aber spätestens um 22:30 Uhr beendet waren.Die Kläger rügten die Lärmbelästigung und führten ein Lärmprotokoll. Ein dauerhafter Kabinenwechsel war nicht möglich und so machten die Kläger eine Minderung geltend, was der Veranstalter nicht einsah.


Das Amtsgericht Wiesbaden wies in seinem Urteil vom 26.03.2015 (Az. 92 C 4334/14) die Klage ab.


Ein Kreuzfahrtschiff mit 3.000 Passagieren sei kein Ort der Ruhe ist. Das Fahren auf dem Meer sei in der Regel langweilig. Reisende würden daher erwarten, durch kurzweilige Veranstaltungen unterhalten zu werden.


Solange durch die Lärmbelästigungen nicht das Maß des Hinnehmbaren überschritten werde, stellen diese keinen Reisemangel dar. Dieses werde erst überschritten, wenn die Lärmbelästigungen erst weit nach Mitternacht enden würden, was hier nicht der Fall gewesen sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.