Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser verstirbt? 


Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, dass mit  dem  Tod  des Arbeitnehmers die  höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers ende und damit  der Urlaub nicht nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten sei.


Das Arbeitsgericht Berlin trat in seinem Urteil vom 07.10.2015  (Az.: 56 Ca 10968/15) dieser Auffassung entgegen. Nach seiner Auffassung  widerspreche dies Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung  in  der  von  dem Europäischen Gerichtshof durch Urteil vom 12.06.2014 (Az.: C-118/13) erfolgten Auslegung. Der Urlaubsanspruch des verstorbenen Arbeitnehmers wandele  sich  in einen  Urlaubsabgeltungsanspruch  der  Erben  um.