Was passiert mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser verstirbt?
Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers die höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers ende und damit der Urlaub nicht nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten sei.
Das Arbeitsgericht Berlin trat in seinem Urteil vom 07.10.2015 (Az.: 56 Ca 10968/15) dieser Auffassung entgegen. Nach seiner Auffassung widerspreche dies Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der von dem Europäischen Gerichtshof durch Urteil vom 12.06.2014 (Az.: C-118/13) erfolgten Auslegung. Der Urlaubsanspruch des verstorbenen Arbeitnehmers wandele sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um.