Nach dem dritten Jahr der Trennung braucht es keiner Zustimmung des Partners zur Scheidung (§ 1566 Abs. 2 BGB). Es genügen der Wunsch geschieden zu werden und der entsprechende Antrag beim zuständigen Familiengericht. Doch wie ist es, wenn ein Partner nach Ablauf des ersten Trennungsjahres die Scheidung einreicht und der andere Partner die Scheidung nicht wünscht und die Abweisung des Scheidungsantrags beantragt? Nach § 1565 BGB hat ein Richter die Ehescheidung auszusprechen, wenn die Ehe...