Randalierende Katzenbesitzerin führt zu Flugverspätung

In dem vom AG Rüsselsheim mit Urteil vom 08.02.2017 (Az.: 3 C 742/16 (36)) entschiedene Fall sorgte eine randalierende Katzenbesitzerin bei einem Flug von Las Vegas nach Frankfurt für eine Ausweichlandung in Denver und aufgrund der daraus resultierenden Flugzeitüberschreitung der Crew für eine Verspätung des Fluges nach Frankfurt von über einem Tag. Sogar die Air-Force und das FBI kamen zum Einsatz.

 

Die Katze lief nach Verlassen der Gateposition zunächst frei im Flugzeug herum, wurde eingefangen und zu ihrer Besitzerin zurückgebracht. Da die Katze wieder entwischte, brachte das Flugpersonal sie in einem Waschraum mit Futter und Katzentoilette unter. Crewmitglieder wollten für die Katze während des Fluges sorgen.

Das gefiel der Katzenbesitzerin aber nicht und sie stürmte nach dem Start zu dem Waschraum. Auf die Aufforderung, sich nicht alleine dorthin zu begeben, begann die Passagierin, die Crew lautstark zu beschimpfen und zu beleidigen, wurde handgreiflich und versuchte ins Cockpit einzudringen. Da zahlreiche Fluggäste durch dieses Verhalten massiv verängstigt waren entschied der verantwortliche Flugkapitän, dass eine sichere Fortsetzung des Fluges nicht mehr gewährleistet sei und leitete eine Ausweichlandung ein.

Eine andere Flugpassagierin begehrte wegen der daraus resultierenden Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft.

 

Das Gericht sah allerdings in dem eigenverantwortlichen Handeln der randalierenden Passagierin, das die Zwischenlandung und somit die Untersuchung bzw. Überschreitung zur Dienstzeit zur Folge hatte, einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO und wies die Klage ab.